Gültig ab: Januar 2026
Leistungsumfang — Bitte zuerst lesenVilinQ erbringt ausschließlich administrative Ausführungsinfrastruktur. VilinQ ist keine Rechtsanwaltskanzlei, erteilt keine Rechtsberatung und vertritt keine Mandanten vor Behörden.
1. Definitionen
„VilinQ": VilinQ LLC, Florida. „Auftraggeber": Person oder juristische Person, die ein Mandat einleitet. „Mandat": Beauftragung mit administrativen Dienstleistungen von VilinQ. „Counsel": Unabhängiger zugelassener US-Anwalt, separat von VilinQ beauftragt.
2. Erbrachte Leistungen
- Strukturiertes Intake und Umfangsprüfung
- Administrative Validierung (V12-Standard)
- Erstellung der Execution Eligibility Matrix
- Vorbereitung des Einreichungspakets (Pfad A oder B)
- Erstellung des Counsel-Ready Package und Koordination (Pfad B)
- Fallaktendokumentation und Kontinuitätsbuch
3. Ausdrücklich ausgeschlossene Leistungen
- Rechtsberatung jeglicher Art
- Schutzfähigkeits- oder Eintragungsfähigkeitsbewertung
- Markenstrategie oder Waren-/Dienstleistungsbeschreibungen
- Ähnlichkeitsrecherchen oder -analysen
- Vertretung vor dem USPTO oder einer anderen Behörde
4. Mandatsannahme
Ein Mandat wird erst angenommen, wenn Intake vollständig bestätigt, Umfang als Phase-1-konform bestätigt und Zahlung bestätigt ist.
5. Pflichten des Auftraggebers
- Bereitstellung korrekter, vollständiger Informationen beim Intake
- Bestätigung der Inhaberschaft und Einreichungsberechtigung
- Bereitstellung der Waren-/Dienstleistungsbeschreibungen
- Reaktion auf Hold-Benachrichtigungen innerhalb von 7 Werktagen
6. Gebühren und Zahlung
Koordinationsgebühren gemäß Website zum Zeitpunkt der Mandatserteilung. Behörden- und Counselgebühren werden separat zum Selbstkostenpreis berechnet. Keine Bearbeitung vor Zahlungsbestätigung.
7. Keine Ergebnisgarantie
VilinQ gibt keine Zusicherungen zum Ausgang einer Markenanmeldung, einschließlich Eintragung oder Ausbleiben von Office Actions.
8. Haftungsbeschränkung
Im gesetzlich zulässigen Höchstmaß ist die Haftung von VilinQ auf die für das betreffende Mandat gezahlten Koordinationsgebühren begrenzt.
9. Übertragung und Exit
Übertragung der Fallakte nach schriftlicher Ankündigung möglich, vorbehaltlich offener Einreichungen und ausstehender Gebühren.
10. Anwendbares Recht
Diese AGB unterliegen dem Recht des Bundesstaates Florida, USA.